Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 05. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird gefördert

16. Mai 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Sammelanträge bis zum 15. Juli 2020 stellen

(zg) Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, können sich bis zum 15. Juli 2020 Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen um eine Förderung zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bewerben.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindesten 1,40 Meter, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden. Die Förderung beträgt pro Schnitt 15 Euro. Pro Sammelantrag müssen mindestens 100 Bäume und können höchstens 1.500 Bäume beantragt werden. Die in den Sammelantrag einbezogenen Flächen sollten in einem räumlichen oder einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Darin ist die Anzahl an Streuobstbäumen anzugeben, die über den Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal geschnitten werden. Pro Jahr können maximal 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls sollen sich hochstämmige Obstbäume nachpflanzen.

„Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen“, erläutert Andrea Schemel, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Was ist beim fachgerechten Baumschnitt zu beachten:

„Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der streuobstbäume erhöhen“, erklärt die Expertin der Kreisbehörde weiter. Hierbei sei zu beachten, dass keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 Zentimeter), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite, entstehen, die Schnittführung nicht unsauber ausgeführt wird – mit Rindenrissen oder Stummeln, die Statik des Baums sicher und der Kronenaufbau erkennbar bleibt und ausreichend Fruchtholz im Baum belassen wird. Ganz wichtig ist Schemel, dass keine Frühjahrs- oder Sommerschnitte durchgeführt werden, wenn Vögel in den Bäumen brüten.

Weitere Informationen sowie Unterlagen zur Antragstellung gibt es unter www.streuobst-bw.info.

Quelle: Silke Hartmann

Anzeige Swopper

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Woran erkennt man einen qualitativen Parkettboden?

Woran erkennt man einen qualitativen Parkettboden? Bei der Auswahl von einem neuen Fußboden kommen diverse Bodenarten infrage, doch nicht selten fällt die Aufmerksamkeit bei der Online-Suche im Internet auf Parkettböden. Es gibt viele Gründe, welche für einen...

36-Jähriger nach Drogenfund bei Durchsuchung in Untersuchungshaft

Ein 36-jähriger Mann aus Hoffenheim sitzt nach einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts auf Drogenhandel in Untersuchungshaft. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige im Juli 2025. Darin wurde angegeben, dass der Mann trotz Bezugs von Bürgergeld...

Erstes „Singen in der Allee“ 2026

„Singen in der Allee“ 2026 – gemeinsames Musizieren in Sinsheim Am Mittwoch, den 29. April 2026, startet in Sinsheim erneut das beliebte „Singen in der Allee“. Von 17:00 bis 18:00 Uhr sind alle Singbegeisterten eingeladen, gemeinsam vor der Musikschule zu singen. Die...