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Kreistagssitzung am 20. Oktober 2015

17. Oktober 2015 | Das Neueste, Politik

Kreisfinanzen, Behördenrufnummer 115 und Abfallverwertung im Rhein-Neckar-Kreis auf der Tagesordnung

Zur nächsten Kreistagssitzung des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 20. Oktober 2015, 14 Uhr in der Hans-Michel-Halle, Hüttenfelder Straße 42, Hemsbach lädt Landrat Stefan Dallinger alle interessierten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner herzlich ein. Zu Beginn der Sitzung verpflichtet Landrat Stefan Dallinger Wolfgang Jürriens (CDU) als Nachrücker für den verstorbenen Theo Sauer (CDU) als Mitglied des Kreistags.

Im Mittelpunkt der Herbstsitzung des Kreistags stehen neben der Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Neckar-Kreises und der Neubestellung der Ausschüsse die Kreisfinanzen, die Behördenrufnummer 115 und die Abfallverwertung im Rhein-Neckar-Kreis.

Die Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Neckar-Kreises ist erforderlich, weil die derzeitige Stellvertreterregelung, eine allgemeine Stellvertretung, rechtlich nicht zulässig ist. Landrat Stefan Dallinger schlägt daher den Kreisrätinnen und Kreisräten vor, die Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Wahl zum Stellvertreter bei Verhinderung irgendeines Mitglieds des Ausschusses zur Vertretung zu berufen. Dies hat zur Folge, dass die Stellvertreter in den Ausschüsse des Kreistags neu bestellt werden müssen.

Anzeige SwopperDie einheitliche Behördenrufnummer ist die erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen. Der Rhein-Neckar-Kreis und 52 seiner 54 Kommunen sind seit Mai 2012 Mitglied des bundesweiten 115-Verbundes: zunächst in der Pilotphase, seit dem 1. Januar 2015 für ein Jahr im Regelbetrieb. Die Metropolregion Rhein-Neckar hat ein qualitativ gut ausgestattetes zentrales Servicecenter in Ludwigshafen am Rhein eingerichtet, das auch die Anrufe aus dem Rhein-Neckar-Kreis beauskunftet. Landrat Stefan Dallinger schlägt den Mitgliedern des Kreistags vor, den Regelbetrieb der Behördenrufnummer 115 vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2017 weiterzuführen; für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden hierfür keine Kosten entstehen. Ebenso bittet er die beteiligten Kommunen, der Ergänzungsvereinbarung zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Kooperation mit dem 115-Servicecenter der Metropolregion Rhein-Neckar in Ludwigshafen am Rhein zuzustimmen.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte beschäftigen sich in dieser Sitzung intensiv mit den Finanzen des Rhein-Neckar-Kreises und nehmen unter anderem vom Beteiligungsbericht 2014 und der bisherigen Entwicklung des Haushaltsjahres 2015, Kernhaushalt und Haushalt des Eigenbetriebs Bau und Vermögen, Kenntnis. Neben der Haushaltsentwicklung 2015 richtet sich der Blick bereits auf das kommende Haushaltsjahr 2016. Landrat Stefan Dallinger bringt den Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016 ein, über den die Ausschüsse in den kommenden Wochen beraten werden. Wie bereits im Vorjahr ist der Haushalt nach strategischen Zielen ausgerichtet. Dabei stehen die Themenkomplexe „Nachhaltige Finanzwirtschaft“, „Jugend und Soziales“, „Bildung“, „Gesundheit“, „Klima- und Umweltschutz“ sowie „Wirtschaftsförderung und Europa“ im Fokus.

Seit 2012 bietet der Rhein-Neckar-Kreis seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Biomüll über die gebührenfreie BioEnergieTonne getrennt zu sammeln sowie Grünschnitt gebührenfrei an den AVR-Anlagen abzugeben. Dieser Stoffstrom soll nun künftig von der neu zu gründeten AVR BioTerra GmbH & Co. KG verwertet werden, bisher lag diese Aufgabe bei derAVR Kommunal GmbH . Das von der AVR BioTerra GmbH & Co. KG durch den Vergärungsprozess erzeugte Rohgas wird von der ebenso neu zu gründeten AVR BioGas GmbH zu Biomethan aufbereitete und in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist. Geplant ist, die AVR BioTerra GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochter des Rhein-Neckar-Kreises zu führen, an der AVR Biogas GmbH wird die AVR Energie GmbH zu 51 Prozent und die MVV Energie AG Mannheim zu 49 Prozent beteiligt sein. Landrat Stefan Dallinger bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte sowohl dem Gesamtkonzept der Verwertung der BioEnergieTonne zuzustimmen wie auch den 1. Nachtrag des Kooperationsvertrags zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der AVR Kommunal GmbH zu beschließen. Ebenso schlägt er vor, die Gründung, die Bestimmung der Aufsichtsräte der AVR BioTerra GmbH & Co. KG und die Erhöhung des Stammkapitals der AW Energie GmbH von 200.000 Euro auf 500.000 Euro zu beschließen und dem Kooperationsvertrag zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der AVR BioTerra GmbH & Co. KG zuzustimmen.

Die Dokumente zur Sitzung können Sie hier abrufen:

Sitzungsvorlagen<http://192.168.2.77/sdnet/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGaxEaz8Up4Si2OezGJ>

Quelle: Silke Hartmann

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