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Die Detektei Lentz deckt illegale Nebenbeschäftigung auf

28. Oktober 2022 | Informationen

Illegale Nebenjobs sind keine Seltenheit. Manchmal handelt es sich bei ihnen auch um Schwarzarbeit. Besonders dreist sind zudem Mitarbeiter, die sich krankschreiben lassen, um illegal einem Nebenjob nachzugehen. Wer als Unternehmer den Verdacht hat, dass sein Mitarbeiter einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachgeht, kann sich an eine professionelle Detektei, wie die Detektei Lentz, wenden. Solche Detekteien helfen dabei, den Verdachtsfall zu klären.

Wann sind Nebenjobs verboten?

Viele Menschen gehen nach ihrem Feierabend, am Wochenende oder während des Urlaubs einer weiteren Tätigkeit nach. Doch nicht jeder Nebenjob ist legal. Beispielsweise dürfen Arbeitnehmer keinen Zweitjob beim Konkurrenten des Hauptarbeitgebers annehmen. Ebenso darf der Mitarbeiter nicht selbst zum Konkurrenten werden, indem er eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Das liegt daran, dass er eine Loyalitätspflicht gegenüber seinem Hauptarbeitgeber hat.

Zudem dürfen Arbeitnehmer nicht so viele Stunden am Tag oder in der Woche arbeiten, wie sie möchten. Stattdessen gibt es eine Höchstarbeitszeit, an die sie sich halten müssen. Solange diese nicht überschritten wird, ist ein Nebenjob oftmals möglich. Können die Höchstarbeitszeiten durch den Nebenjob nicht eingehalten werden, ist der zusätzliche Job verboten. Ein Nebenjob während des Urlaubs ist in vielen Fällen ebenfalls nicht erlaubt. Denn der Urlaub dient zur Regeneration und Erholung.

Arbeitnehmer müssen außerdem beachten, dass der Hauptarbeitgeber oft über den Nebenjob informiert werden muss. Die Meldepflicht muss jedoch im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag festgehalten werden. Sofern dies der Fall ist und ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber nicht über die Nebenbeschäftigung informiert, verstößt er gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Auch in solch einem Fall handelt es sich um einen unerlaubten Nebenjob.

Pixabay.com © CUsai Public Domain

Häufig sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob in Kenntnis zu setzen.

Schwarzarbeit und Lohnfortzahlungsbetrug

In einigen Fällen geht die unerlaubte Nebentätigkeit nicht nur mit einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder des Arbeitsvertrags einher. Manchmal handelt es sich auch um Schwarzarbeit und/oder Lohnfortzahlungsbetrug. Bei der Schwarzarbeit geht es normalerweise um die Einsparung von Sozialabgaben und Steuern. Dabei sind viele unterschiedliche Branchen von Schwarzarbeit betroffen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Baugewerbe
  • Handwerk
  • Gastronomie
  • Gebäudereinigung
  • Taxiunternehmen
  • Messe- und Ausstellungsbau

Der Schaden, der durch die Schwarzarbeit entsteht, ist sehr groß. Das gilt sowohl für das gesamte Wirtschaftssystem in Deutschland als auch für die einzelnen Unternehmen. Durch die Schattenwirtschaft entgeht dem Staat jährlich eine Menge Geld. Zudem gibt es immer wieder ehrliche Unternehmen, die durch schwarzarbeitende Konkurrenten Aufträge verlieren. Das kann letztendlich auch eine finanzielle Notlage für das Unternehmen werden. Eventuell verlieren sogar ehrliche Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.

Teilweise hängt die Schwarzarbeit auch mit einem Lohnfortzahlungsbetrug zusammen. Es gibt Arbeitnehmer, die bei ihrer Haupttätigkeit aufgrund einer vermeintlichen Erkrankung ausfallen und dann schwarz arbeiten gehen. Der Arbeitnehmer erhält dadurch weiterhin seinen Lohn und verdient zugleich durch seinen Nebenjob weiteres Geld.

Manche Mitarbeiter werben sogar die Kunden ihres Hauptarbeitgebers ab, indem sie ihnen dieselbe Leistung zu einem geringeren Preis anbieten. Ebenso kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer ihr Fachwissen an Konkurrenten weitergeben oder die Ressourcen des Hauptarbeitgebers, wie zum Beispiel Werkzeuge oder Fahrzeuge, für ihren Nebenjob verwenden. Somit schaden einige Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber gleich mehrfach.

Was können Unternehmer tun?

Wer einen Mitarbeiter verdächtigt, einer illegalen Nebenbeschäftigung nachzugehen, kann sich an die Detektei Lentz wenden. Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren als Privat- und Wirtschaftsdetektei und gilt als eine der renommiertesten Detekteien in Deutschland. Die Privatermittler der Detektei Stuttgart sind festangestellt und ZAD geprüft. Sie können Unternehmen dabei helfen, den Verdachtsfall gegenüber einem Mitarbeiter aufzuklären. Mithilfe der Profis können Arbeitgeber herausfinden, ob der Verdacht begründet ist und der Mitarbeiter tatsächlich einer illegalen Nebenbeschäftigung nachgeht.

Wie arbeiten Detektive?

Bevor eine Detektei mit der Arbeit beginnen kann, muss sie überprüfen, ob sie den entsprechenden Fall übernehmen kann. Denn aufgrund der Gesetzeslage dürfen Detekteien nur unter bestimmten Gegebenheiten Nachforschungen anstellen. Sofern jedoch eine Annahme des entsprechenden Falls möglich ist, wird normalerweise ein Vertrag aufgesetzt und mit der Arbeit begonnen.

Während der Detektivarbeit werden verschiedene Nachforschungen angestellt. Eine seriöse Detektei führt diskret und professionell Observierungen, Befragungen oder weitere Recherchen durch. Sie sammelt Beweise, die die illegale Nebenbeschäftigung aufdecken können. Hierbei achtet sie darauf, dass die Beweise vor Gericht Bestand haben.

Pixabay.com © mohamed_hassan Public Domain

Eine seriöse Detektei sammelt Beweise, die vor Gericht genutzt werden können.

Dürfen Unternehmen die Observation ihrer Mitarbeiter auch selbst übernehmen?

Eine Detektei zu beauftragen, ist mit hohen Kosten verbunden. Dennoch ist es nicht ratsam, die Angelegenheit als Unternehmer selbst in die Hand zu nehmen und auf eigene Faust Recherchen anzustellen. Besser ist es, einen Profi einzuschalten. Das hat verschiedene Gründe:

  1. Der verdächtigte Mitarbeiter hat selbstverständlich ein Recht auf Privatsphäre. Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeiter überwacht, kann schnell seine Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Beispielsweise darf der Unternehmer seinen Mitarbeiter nicht einfach auf seinem Privatgrundstück fotografieren.
  2. Zur Ermittlung von gerichtsverwertbaren Beweisen ist nicht nur die notwendige Kompetenz, sondern auch eine entsprechende technische Ausrüstung erforderlich. Diese besitzen wahrscheinlich nur die wenigsten Menschen. Eine seriöse Detektei ist hingegen gut ausgestattet und hat auf den Einsätzen die notwendige Ausrüstung stets dabei.
  3. Damit der Arbeitnehmer überführt werden kann, sind konkrete Beweise erforderlich. Ein Laie weiß jedoch nicht, wie man die Beweise professionell beschafft, sodass diese auch vor Gericht genutzt werden können. Zudem besteht hierbei die große Gefahr, dass er entdeckt wird. Das führt in der Regel dazu, dass der verdächtige Mitarbeiter die Beweise beseitigt oder besonders vorsichtig agiert. Wenn dann eine professionelle Detektei eingeschaltet wird, wird diese es wesentlich schwerer haben, den Mitarbeiter zu überführen. Eventuell ist eine Überführung sogar nicht mehr möglich.

Wer sich vor den Kosten einer seriösen Detektei scheut, sollte sich zunächst professionell beraten lassen. Die meisten Detekteien bieten eine kostenlose Erstberatung an. Hier können viele Fragen geklärt werden. Bedenken sollte man dabei auch, dass die Kosten für beispielsweise einen unaufgedeckten Lohnfortzahlungsbetrug durch einen Mitarbeiter wesentlich höher ausfallen können als die Kosten für die Detektivarbeit.

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