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E-Liquids – Vapen mit und ohne Nikotin

21. März 2022 | Lifestyle

In dem, was man gerne nostalgie-verklärt „gute, alte Zeit“ nennt, sind die Bilder eindeutig. Da wird fröhlich vor sich hin gearbeitet und irgendwann beginnt der Erste, sich eine Zigarette anzuzünden, nimmt einen tiefen Zug und atmet erleichtert aus. Im 21. Jahrhundert sind wir da ein wenig weiter – heute wird gevaped, also „gedampft“, unter anderem mit den Produkten von https://egogreen.de.

Warum überhaupt rauchen?

Das ist eine gute Frage.

Nimmt man diesen Artikel als Grundlage und liest ihn sich durch, findet man schnell heraus, dass es unterschiedliche Gründe dafür gibt.

Derer sind beispielsweise:

  • Langeweile
  • Ritualcharakter
  • Abenteuercharakter
  • Man fühlt sich cool.

Also kam schon im Jahr 1963 ein Mann namens Herbert A. Gilbert auf die Idee, eine Zigarette zu erfinden, die weder Rauch abgibt, noch Tabak benötigt – allerdings ohne damit in Produktion gehen zu können. 2002 wurde dann die heutige E-Zigarette durch Lik Hon, einen chinesischen Apotheker, erfunden und wird seit 2007 weltweit hergestellt und vertrieben. Auch andere Firmen widmeten sich ähnlichen Ideen.

Unsere Zeitung beschäftigte sich hier schon einmal mit der Thematik der E-Zigaretten.

Kann man Liquid ohne Nikotin dampfen?

Eines der Alleinstellungsmerkmale einer E-Zigarette ist Tatsache, dass dort sogenannte E-Liquids verwendet werden, die auf der einen Seite in irrsinnig vielen Geschmäckern daherkommen – beispielsweise Kirsch, Erdbeere oder Schokolade – und diese Substanzen kein Nikotin beinhalten müssen. Es ist also möglich, auch ohne Nikotin zu „dampfen“, oder zu vapen. Der Vorteil von nikotinlosen E-Liquids liegt darin, dass sich das Aroma in einer anderen Form entfaltet.  

Weitere Vorteile liegen darin, dass das gesamte Image des Rauchers entfällt, die Mitmenschen nicht mehr passivrauchen, Kleidung, die nach Nikotin riecht gehört ebenso der Vergangenheit an, wie gelbe Zähne und Wände.

Ist Vapen ohne Nikotin schädlich?

„Das ist doch klasse“, möchte man da ausrufen, „Dann kann ich mir doch so eine E-Zigarette kaufen, leiste mir eine neue Geschmacksrichtung – Knoblauch-Nuss, vielleicht – und dann kann ich rauchen und lebe dennoch supergesund.“

Naja – nicht so ganz. Das Verdampfen der Flüssigkeit könnte giftige Chemikalien entstehen lassen, vor allem Propylenglykol oder Gylcerin, was auch nicht sonderlich gesundheitsförderlich ist.

Es hat schon einen Grund, warum die Regelungen in Deutschland so streng sind.

Ist Liquid ohne Nikotin ebenfalls erst ab 18 erhältlich?

Ja. In Deutschland ist der Verkauf von Liquids, die wenig bis gar kein Nikotin erhalten, laut Jugendschutz – genauer gesagt laut § 10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes verboten. Gleiches gilt für den Verkauf von E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör, gemäß § 10 Absatz 4.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.))

Dies bedeutet, dass jene Geschäfte, die sich nicht daran halten und Jugendlichen die Produkte dennoch verkaufen, Strafen bis zu 50.000 Euro in Kauf nehmen.

Deswegen gibt es inzwischen beim Kauf in Online-Shops zweistufige Alterskontrollen, was bedeutet, dass Minderjährige keine Bestellungen aufgeben können und die Produkte, sollten sie doch gekauft werden, an Minderjährige nicht herausgegeben werden.

Wie wird dies kontrolliert?

Im normalen Geschäft zeigt man den Ausweis vor – und so ähnlich funktioniert es auch Online. Man gibt seine Adressdaten und sein Geburtsdatum an, sodass die Online-Shops eine Schufa-Anfrage senden können – bei positiver Rückmeldung gilt die erste Hürde als genommen. Und wie wird bei der Lieferung kontrolliert, ob man volljährig ist, oder nicht? Ganz einfach – der Kunde muss den Personalausweis vorzeigen, wie im normalen Geschäft auch.

Fazit

Warum unsere Regierung da so streng ist? Nun, wir dürfen nicht vergessen, dass man sich zunächst einmal beim Rauchen per se nicht sonderlich gesund verhält und darüber hinaus diese Produkte – vollkommen egal elektronisch oder analog – die Zigarette ein Produkt darstellt, das Menschen in die Sucht treiben kann.

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