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„Spitze auf dem Land!“

17. August 2015 | Das Neueste, Neckarbischofsheim

Bewerbungen zur neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ab sofort möglich

Mit der neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.

Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Anzeige SwopperAnträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde vorgelegt werden. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen:

  • Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens
  • Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage
  • Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen
  • Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung zum

Investitionsvorhaben des Unternehmens

Für die Antragstellung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite www.efre-bw.de abgerufen werden.

Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils zum 31. März bzw. 30. September werden die vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag an das Ministerium ausgearbeitet.

Interessierte Unternehmen können sich mit der Stadtverwaltung, Herrn Jürgen Böhm, Tel. 07263/60740 oder per Mail unter [email protected] in Verbindung setzen.

Quelle: Stadt Neckarbischofsheim

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